Informationen

Achtung!

Öffnungszeiten (01.04.-31.10.)

Bei der Stellplatzbuchung erhält du  2 Rechnungen. 

Die 1. Rechnung ist der Stellplatz und die 2. Rechnung ist die Versorgungsgebühr (Strom). 

Nicht verwendet Versorgungsgebühr, wird auf angegebene Zahlungsmethode, zurück erstattet.

  • Mo – So
    • 08:00 – 12:30
    • 14:30 – 18:00

Täglicher Brötchenservice zu den Rezeptionsöffnungszeiten. 

Wenn möglich bitte Brötchen  Vorbestellen.

Rezeptionsöffnungszeiten

Campingplatzplan

Campingplatzordnung

Sehr geehrte Campingfreunde,

 

wir freuen uns, Sie auf unserem Campingplatz HaffCamp Boiensdorfer Werder begrüßen zu können und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt.

Unser Campingplatz ist vom 01.04. bis zum 31.10. geöffnet.

 

Die unmittelbare Betreuung der Campinggäste und des Platzes erfolgt durch Campingwarte, an die Sie sich bei auftretenden Fragen oder Problemen jederzeit wenden können.

 

Damit Sie einen angenehmen und entspannten Aufenthalt bei uns haben, möchten wir Sie freundlich bitten, folgende Regeln zu beachten.

 

 

• ANKUNFT

 

Die Anreise ist ab 14:30 Uhr möglich.

Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung an der Rezeption gestattet. Für die Anmeldung benötigen wir, aufgrund der gesetzlichen Meldepflicht, ihre/n Ausweis/e.

Dies gilt auch für Kurzzeit-Besucher.

Alleinreisende Jugendliche haben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen.

Eine Prüfbescheinigung ist für Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen  (Gas-TÜV) erforderlich. Personen mit ansteckenden Krankheiten können nicht als Gäste aufgenommen werden. Mit der Anmeldung erklärt der Camper, frei von solchen Krankheiten zu sein und bestätigt die Einhaltung dieser Campingplatzordnung.

 

• GÄSTE

 

Tagesbesucher müssen sich bei Eintritt auf den Campingplatz an der Rezeption melden und die entsprechende Gebühr entrichten. Es gilt die aktuelle Preisliste. 

 

• FAHRZEUGE

 

Autos und Motorräder müssen so neben dem Zelt oder Wohnwagen geparkt werden, dass sie den Verkehr und die Nachbarn nicht behindern. Pro Stellplatz ist grundsätzlich nur ein Auto zugelassen. Für weitere Autos besteht die Abstellmöglichkeit auf dem ausgeschilderten Parkplatz. Generell gilt im ganzen Campingplatzbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 10 km/h.

 

 

• LÄRM

 

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Campinggäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere Radios, Fernseher, Musikanlagen, sowie Musikinstrumente, etc. sind so zu gebrauchen, dass die Nachbarn nicht gestört werden. Fußballspielen ist generell nur auf dem dafür vorgesehenen Gelände gestattet.

 

 

 

• PLATZRUHE

 

Von 12:30 bis 14:30 Uhr und von 22:00 bis 07:00 Uhr  sind bei uns Ruhezeiten. Während dieser Zeit bitten wir, den Campingplatz mit Fahrzeugen aller Art nicht zu befahren. Gäste, die während der genannten Zeit auf das Gelände möchten, werden gebeten, Ihre Fahrzeuge auf dem vor dem Campingplatz befindlichen Parkplatz abzustellen und die Fußgängereingänge zu benutzen. Aktivitäten, die Lärm entstehen lassen, sind während der Ruhezeiten nicht möglich. 

 

 

• SICHERHEIT/GEFAHRENQUELLEN

 

Es ist nicht gestattet auf dem Campingplatz Gräben zu ziehen oder seinen Stellplatz zu umzäunen. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch gut ersichtliche Markierungen. 

 

 

• SAUBERKEIT

 

Sanitäre Anlagen

 

Wir bitten Sie die Sanitäranlagen sauber zu verlassen. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Anlagen nur in Begleitung Erwachsener gestattet.

 

 

• Gemeinschaftsbereiche

 

Hinterlassen Sie keine privaten Gegenstände oder Nahrungsmittel. Im Gemeinschafts-Kühlschrank verwahrte Lebensmittel kennzeichnen Sie bitte mit Name, Stellplatznummer und Datum.

 

 

• Gemeinschaftsküche

 

Nach dem Gebrauch der Gemeinschaftsküche ist diese zu reinigen.

 

 

• MÜLLENTSORGUNG

 

Unser Müll-Konzept basiert auf ökologischen Prinzipien. Der Müll muss daher getrennt und in den dafür vorgesehenen Containern bzw. Behältern entsorgt werden. Wenn es sich um Müllsäcke handelt, bitten wir Sie, jene nur verknotet zu entsorgen, um Verschmutzung und Geruchsbelästigung zu vermeiden.

Sperrmüll darf nicht entsorgt werden.

 

 

• GRILLEN/LAGERFEUER

 

Lagerfeuer und Grillen ist nur in den dafür vorgesehen Geräten erlaubt. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann der Platzwart ein Grillverbot /Feuerverbot aussprechen. 

Das Rauchen ist nur auf dem eigenen Stellplatz gestattet.

 

 

• BESCHÄDIGUNG

 

Bei Beschädigungen an Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der Schadensverursacher. Für Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums der Gäste durch Dritte sowie Verletzungen oder Unfälle übernehmen wir keine Haftung. Wir empfehlen daher eine private Vorsorge in Form einer Versicherung.

 

 

• KINDER

 

Für Kinder steht ein Tobeplatz zur Verfügung. Eltern haben Ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften Sie für Schäden, die durch die Kinder verursacht werden.

 

 

• HAUSTIERE

 

Alle mitgebrachten Haustiere müssen angemeldet und dürfen nur angeleint geführt werden. Es darf vom Tier keine Gefahr oder nicht hinnehmbare Störung ausgehen. Verunreinigungen durch Tiere sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Sollte dies trotzdem mal passieren, sind diese durch den Tierhalter umgehend zu entfernen. 

Ausgenommen von der Leinenpflicht ist der Campingplatz Hund „Kalle“. Dieser ist bitte Respektvoll zu behandeln und nicht zu füttern. Vielen Dank!

 

• HAUSRECHT

 

In Ausübung des Hausrechtes darf die Geschäftsleitung/Personal die Aufnahme von Personen verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz notwendig erscheint. Alkoholisierten Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt.

 

 

• ABREISE

 

Die Abreise hat bis  11 Uhr  zu erfolgen. Anderenfalls wird ein weiteres Übernachtungsentgelt erhoben. Bitte verlassen Sie Ihren Stellplatz in einem sauberen Zustand. 

 

 

• Sicherheit

 

Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Regen, Schneefall sowie Frost überzeugen Sie sich bitte selbst ob die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Die Wege können nicht zu jeder Zeit und in jedem Fall geräumt werden.

 

 

• Zusätzliches

 

Bauliche Veränderungen an Wohnwagen oder an sonstigen Einrichtungen, sind nur mit schriftlicher Zustimmung möglich.  Die Pflege von Bäumen und Sträuchern ist nur in Absprache mit dem Campingplatzbetreiber möglich.

 

 

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt und bedanken uns für den. Respektvollen Umgang mit der Natur und die Einhaltung der Campingplatzordnung.

 

 

Ihr HaffCamp Boiensdorfer Werder

 

 


 

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